Diese Cookie-Richtlinie erläutert, was Cookies sind, welche Cookies auf dieser Website zum Einsatz kommen und wie Nutzer die Verwendung von Cookies steuern können. Sie ergänzt die Datenschutzerklärung dieser Website.
Was sind Cookies
Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Website auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden. Sie dienen dazu, bestimmte Funktionen einer Website zu ermöglichen, das Nutzungsverhalten zu analysieren oder Einstellungen zu speichern. Cookies können vom Betreiber der besuchten Website (Erstanbieter-Cookies) oder von Dritten stammen, deren Dienste in die Website eingebunden sind (Drittanbieter-Cookies).
Man unterscheidet zwischen Session-Cookies, die nach dem Schließen des Browsers automatisch gelöscht werden, und persistenten Cookies, die für einen festgelegten Zeitraum auf dem Endgerät verbleiben, bis sie manuell gelöscht werden oder ihre Gültigkeit abläuft.
Welche Cookies diese Website verwendet
Technisch notwendige Cookies
Technisch notwendige Cookies gewährleisten grundlegende Funktionen der Website und sind für deren ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich. Dazu gehören Cookies, die Sicherheitsfunktionen unterstützen und die Auslieferung der Website über eine verschlüsselte Verbindung sicherstellen. Diese Cookies erheben keine personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken und können nicht deaktiviert werden, ohne die Grundfunktionen der Website zu beeinträchtigen.
Die Rechtsgrundlage für den Einsatz technisch notwendiger Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz). Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien und sicheren Bereitstellung seiner Website.
Cookies eingebundener Dienste
Diese Website bindet Schriftarten von Google Fonts ein. Beim Laden dieser Schriftarten kann Google Cookies im Browser des Nutzers setzen. Weitere Informationen zur Cookie-Verwendung durch Google finden sich in der Cookie-Richtlinie von Google sowie in der Datenschutzerklärung von Google.
Cookies verwalten und löschen
Nutzer können die Verwendung von Cookies über die Einstellungen ihres Browsers steuern. Alle gängigen Browser bieten die Möglichkeit, Cookies zu blockieren, nur bestimmte Cookies zuzulassen oder bereits gespeicherte Cookies zu löschen. Die entsprechenden Einstellungen finden sich in der Regel im Bereich Datenschutz oder Sicherheit der Browsereinstellungen.
Anleitungen zur Cookie-Verwaltung für die gängigsten Browser:
Google Chrome — Einstellungen aufrufen, Datenschutz und Sicherheit wählen, dort Cookies und andere Websitedaten verwalten. Weitere Informationen in der Chrome-Hilfe.
Mozilla Firefox — Einstellungen aufrufen, Datenschutz und Sicherheit wählen, dort unter Cookies und Website-Daten die gewünschten Einstellungen vornehmen. Weitere Informationen in der Firefox-Hilfe.
Safari — Einstellungen aufrufen, Datenschutz wählen, dort die Cookie-Einstellungen verwalten. Weitere Informationen in der Safari-Hilfe.
Microsoft Edge — Einstellungen aufrufen, Datenschutz, Suche und Dienste wählen, dort unter Cookies die gewünschten Einstellungen vornehmen. Weitere Informationen in der Edge-Hilfe.
Das Blockieren aller Cookies kann dazu führen, dass bestimmte Funktionen dieser oder anderer Websites nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren. Technisch notwendige Cookies sind für den Betrieb der Website erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Die Verwendung technisch notwendiger Cookies erfolgt auf Grundlage von § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, da diese Cookies für die Bereitstellung des vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienstes unbedingt erforderlich sind.
Soweit Cookies eingesetzt werden, die nicht technisch notwendig sind, erfolgt deren Speicherung nur mit vorheriger Einwilligung des Nutzers gemäß § 25 Abs. 1 TDDDG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Aktualisierung dieser Cookie-Richtlinie
Diese Cookie-Richtlinie wird bei Änderungen an den verwendeten Cookies oder bei geänderten gesetzlichen Anforderungen aktualisiert. Die jeweils gültige Fassung ist auf dieser Seite abrufbar.
